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واژه امپراتوری آلمان
معادل ابجد 982
تعداد حروف 14
منبع واژه‌نامه آزاد
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امپراتوری آلمان (به آلمانی: Deutsches Reich) به کشوری گفته می‌شد که با تاجگذاری ویلهلم یکم، پادشاه پروس به عنوان قیصر آلمان، در تاریخ ۱۸ ژانویه ۱۸۷۱ شکل گرفت و با برکناری ویلهلم دوم از سلطنت در تاریخ ۹ نوامبر ۱۹۱۸، یعنی پس از پایان جنگ جهانی اول پایان پذیرفت.

به این قسمت از تاریخ، در منابع آلمانی امپراتوری دوم یا رایش دوم (به آلمانی: Zweites Reich) گفته می‌شود، زیرا که این دوران پس از امپراتوری مقدس روم و قبل از قدرت گیری نازیها (که به آن رایش سوم می‌گویند) در کشور آلمان رخ داده است.

تشکیل رایش توسط بیسمارک



تاج‌گذاری ویلهلم یکم، به عنوان قیصر (امپراتور آلمانی).
با رشد ملی‌گرایی آلمانی (که از حالت مردم‌سالاری آن خارج شده بود)، توانست اتو فون بیسمارک، حکومتی بیشتر بر پایه قدرت و نفوذ بیش از اندازه پروس، تشکیل دهد. شکل‌گیری این امپراتوری، پس از سه پیروزی پی‌درپی، برای پروس صورت گرفت و عبارت بودند از، جنگ پروس و دانمارک، جنگ پروس و اتریش و بالاخره جنگ پروس و فرانسه.

از لحاظ دموکراتیک، این امپراتوری شکل گرفته از اتحاد آلمانی شمالی، یک حکومت فدرالی همراه با مجلسی به نام رایشز تاگ (Reichstag) بود که در عوض به طور رسمی، کابینه آن فقط توسط یک نفر به نام صدر اعظم (Kanzler) که خود بیسمارک بود، تشکیل و اداره می‌شد.



گستره امپراتوری آلمان، ۱۸۷۱-۱۹۱۸.
تشکیل این حکومت، هم‌زمان بود با رشد اصلاحات در ژاپن و ایتالیا که دقیقا در مسیر مشابه انجام گرفته بودند.

امپراتوری آلمان تا انقلاب نوامبر و تشکیل جمهوری وایمار ادامه پیدا کرد.

این یک نوشتار خُرد پیرامون تاریخ است. با گسترش آن به ویکی‌پدیا کمک کنید.


نقشه‌ای از امپراتوری آلمان (۱۷۸۲)
منابع

Aronson, Theo. The Kaisers. London: Cassell, 1971.
Blackbourn, David and Eley, Geoff. The Peculiarities Of German History: Bourgeois Society and Politics In Nineteenth-Century Germany. New York: Oxford University Press, 1984 ISBN 0-19-873058-6.
Craig, Gordon. Germany: 1866-1945, Oxford : Clarendon Press, 1978 ISBN 0-19-822113-4.
در ویکی‌انبار پرونده‌هایی دربارهٔ امپراتوری آلمان موجود است.
رده‌های صفحه: ایالت‌ها و قلمروهای منحل‌شده در ۱۹۱۸ (میلادی)ایالت‌ها و قلمروهای بنیان‌گذاری‌شده در ۱۸۷۱ (میلادی)امپراتوری آلمان کشورهای سابق در اروپا

قس عربی
الإمبراطوریة الألمانیة (بالألمانیة: Deutsches Reich; دویتشس رایخ) ویطلق علیها أحیانا الرایخ الثانی هی إمبراطوریة تأسست عام 1871 بعد اتحاد الدول الألمانیة وتنصیب ملک بروسیا فیلهلم الأول إمبراطورا للألمان. تعاقب على حکم الإمبراطوریة الألمانیة الإمبراطور فیلهلم الأول المؤسس من عام 1871 حتى عام 1888، ثم فریدریش الثالث وحکم أقل من سنة 1888 ثم فیلهلم الثانی حتى عام 1918 حین تحولت ألمانیا إلى جمهوریة اتحادیة (جمهوریة فایمار) بعد هزیمتها فی الحرب العالمیة الأولى.
تکونت الإمبراطوریة الألمانیة من 27 مقاطعة أساسیة (حکمت بواسطة العائلات المالکة فی معظم الأحیان). وفی حین أن مملکة بروسیا کانت الأکثر سکانا والأکبر مساحة فی الإمبراطوریة إلا أن القیادة البروسیة للدولة لم تستمر طویلا وحلت محلها القیادات الألمانیة. وبحلول عام 1890 أصبح لبروسیا ثلاث قوى منافسة، فکانت الإمبراطوریة الروسیة تقع فی الشرق، الجمهوریة الفرنسیة الثالثة فی الغرب، والإمبراطوریة النمساویة المجریة فی الجنوب.
بدءا من عام 1850 بدأت ثورة التصنیع فی ألمانیا تتسارع, حیث تأسست صناعات فی الفحم، الحدید والصلب، الکیماویات، السکک الحدیدیة. کما قفز عدد السکان فی الإمبراطوریة من 41 ملیون عام 1871 إلى 61 ملیون عام 1913. حیث تحولت ألمانیا من بلد زراعی بشکل کبیر فی عام 1815 إلى بلد یعیش أغلبیة سکانه فی المناطق الحضریة.
على مدار 47 عاماً هو عمر الإمبراطویة الألمانیة، تمتعت فیه بقدر کبیر من الإنجازات التکنولوجیة والصناعیة والعلمیة، حیث حصل العلماء الألمان فی هذه الفترة على جوائز نوبل فی العلوم أکثر من علماء بریطانیا، فرنسا, روسیا, الولایات المتحدة مجتمعین.
کانت الإمبراطوریة الألمانیة إحدى أهم القوى فی العالم، حیث أمتلکت أقوى الجیوش البریة على الإطلاق آنذاک، بالإضافة إلى البحریة الألمانیة التی انتقلت من کونها شیئا لا یذکر إلى ثانی أقوى بحریة فی العالم بعد البحریة الملکیة البریطانیة فی خلال عشرة سنوات. عزل المستشار الألمانی المعروف أوتو فون بسمارک فی عام 1890 بعد وفاة الإمبراطور فیلهلم الأول, وقام ابنه فیلهلم الثانی بانتهاج سیاسة خارجیة ساهمت فی استعداء معظم القوى الأوروبیة لألمانیا وساهمت فی عزلتها أکثر. حیث کانت المستعمرات الألمانیة الصغیرة فی أفریقیا والمحیط الهادئ شیئا لا یذکر بالمقارنة بما لدى کلا من فرنسا وبریطانیا، وعندما جائت أزمة 1914 وأوشکت الحرب العالمیة الأولى على النشوب، لم یکن یتبقى من حلفاء لألمانیا إلا الإمبراطوریتین الضعیفتین الإمبراطوریة العثمانیة والإمبراطوریة النمساویة المجریة.
مع بدء الحرب کانت خطة ألمانیا هی احتلال باریس فی عام 1914 بشکل سریع ولکن فشلت هذه الخطة مع تحالف فرنسا وبریطانیا على الجبهة الغربیة ووصل الأمر إلى طریق مسدود بلا أی تقدم، کما ساهم الحصار البحری البریطانی فی أزمات نقص الغذاء المتکررة فی ألمانیا. على المقابل فی الجبهة الشرقیة استطاعت ألمانیا هزیمة الإمبراطوریة الروسیة ووقعت معها معاهدة بریست-لیتوفسک والتی اعترفت روسیا بموجبها باستقلال کلا من اوکرانیا, بیلاروسیا, لتوانیا, لاتفیا, استونیا, فنلندا وتسریح الجیش والاسطول ودفع تعویض بمقدار 6 ملیارات مارک ألمانی وتسلیم ألمانیا سفن اسطول البحر الاسود. وبعد إبرام معاهدة بریست احتل الجیش الألمانی کلا من اوکرانیا وبیلارو
سیا ومنطقة البلطیق
کان العامل الفاصل فی الحرب هو دخول الولایات المتحدة الحرب ضد ألمانیا، فامتلاکها لإحتیاطات کبیرة من النقود، الطعام, الجنود والأسلحة ساهم بشکل کبیر فی أن تمیل الکفة لصالح الحلفاء. کانت المحاولة الأخیرة هی هجوم الربیع 1918 بقیادة کلا من باول فون هیندنبورغ وإریک لودندورف (قبل وصول القوات الأمریکیة). فشلت هذه العملیة وبحلول شهر أکتوبر کانت القوات الألمانیة تتراجع، کما ترکت کلا من ترکیا والنمسا الحرب وفقد الشعب الألمانی ثقته وإیمانه بالنظام السیاسی القائم.
انهارت الإمبراطوریة الألمانیة وتفککت خلال الثورة الألمانیة فی 1918 وتولت جمهوریة فایمار زمام الأمور.
بعد الحرب العالمیة الأولى خسرت ألمانیا مجموعة من الأراضی لصالح دول الجوار منها إقیلمی الألزاس واللورین (اللذان احتلتهما ألمانیا فی الحرب الفرنسیة البروسیة) على الحدود مع فرنسا، کما خسرت مدینة دانزیغ لصالح بولندا.
عاصمتها کانت برلین ومساحتها 540,766 کم مربعا وعملتها المارک الألمانی. السکان:
عام 1871: 41.058.792 نسمة
عام 1890: 49.428.470 نسمة
عام 1910 : 64.925.993 نسمة


خریطة الإمبراطوریة الألمانیة
هناک المزید من الصور والملفات فی ویکیمیدیا کومنز حول: الإمبراطوریة الألمانیة
بوابة تاریخ أوروبا
مراجع

^ German Empire: administrative subdivision and municipalities, 1900 to 1910 (بGerman). تاریخ الولوج 2007-04-25.
^ Population statistics of the German Empire, 1871 (بGerman). تاریخ الولوج 2007-04-25.
^ موقع مرکز الذکاء الصناعی - IDSIA
ع · ن · ت
تاریخ الإمبراطوریات
تصنیفات: دول سابقة فی أوروبادول تأسست فی 1871دول انتهت فی 1918الإمبراطوریة الألمانیة

قس آلمانی

Das Deutsche Kaiserreich war eine bundesstaatlich organisierte, am monarchischen Prinzip ausgerichtete konstitutionelle Monarchie. Es bestand von 1871 bis 1918.
Die deutsche Reichsgründung erfolgte mit der Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal des Schlosses Versailles. Vorangegangen war der Sieg des Norddeutschen Bundes und der mit ihm verbündeten süddeutschen Staaten im Deutsch-Französischen Krieg. Auf kleindeutscher Grundlage und unter der Herrschaft der preußischen Hohenzollern war damit erstmals ein deutscher Nationalstaat entstanden.
Während der Zeit des Kaiserreichs war Deutschland wirtschafts- und sozialgeschichtlich geprägt durch die Hochindustrialisierung. Ökonomisch und sozial-strukturell wandelte es sich in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts vom Agrar- zum Industrieland. Auch der Dienstleistungssektor gewann mit dem Ausbau des Handels und des Bankwesens wachsende Bedeutung. Das auch durch die französischen Kriegsreparationen nach 1871 verursachte Wirtschaftswachstum wurde durch den sogenannten Gründerkrach von 1873 und die ihm folgende langjährige Konjunkturkrise zeitweilig gebremst. Trotz erheblicher politischer Folgen änderte dies nichts an der strukturellen Entwicklung hin zum Industriestaat.
Kennzeichnend für den gesellschaftlichen Wandel waren ein rapides Bevölkerungswachstum, Binnenwanderung und Urbanisierung. Die Gesellschaftsstruktur wurde durch die Zunahme der städtischen Arbeiterbevölkerung und – vor allem in den Jahren ab etwa 1890 – auch des neuen Mittelstandes aus Technikern, Angestellten, sowie kleinen und mittleren Beamten wesentlich verändert. Dagegen ging die wirtschaftliche Bedeutung des Handwerks und der Landwirtschaft – bezogen auf deren Beiträge zum Bruttosozialprodukt – eher zurück. Allerdings behielt der Adel sein hohes Sozialprestige und konnte weiterhin seine dominante Rolle beim Militär, in der Diplomatie und der höheren Zivilverwaltung behaupten.
Die innen- und außenpolitische Entwicklung wurde bis 1890 vom ersten und am längsten amtierenden Kanzler des Reiches, Otto von Bismarck, bestimmt. Dessen Regierungszeit lässt sich in eine relativ liberale Phase, geprägt von innenpolitischen Reformen und vom Kulturkampf, und eine eher konservativ geprägte Zeit nach 1878/79 einteilen. Als Zäsur gilt der Übergang zum Staatsinterventionismus (Schutzzoll, Sozialversicherung) und das Sozialistengesetz.
Bismarck versuchte außenpolitisch, das Reich durch ein komplexes Bündnissystem abzusichern. In seine Amtszeit fiel auch der – wenn auch erst später intensivierte – Einstieg in den überseeischen Imperialismus. Daraus folgten zunehmend internationale Interessenkonflikte mit anderen Kolonialmächten, insbesondere der Weltmacht Großbritannien.
Die Phase nach der Ära Bismarck wird oft als Wilhelminisches Zeitalter bezeichnet, weil Kaiser Wilhelm II. (ab 1888) nach der Entlassung Bismarcks persönlich in erheblichem Umfang Einfluss auf die Tagespolitik ausübte. Allerdings spielten daneben auch andere, teilweise konkurrierende Akteure eine wichtige Rolle. Sie beeinflussten die Entscheidungen des Kaisers und ließen sie oft widersprüchlich und unberechenbar erscheinen.
Durch den Aufstieg von Massenverbänden und -parteien sowie der wachsenden Bedeutung der Presse gewann zudem die öffentliche Meinung an Gewicht. Nicht zuletzt darum versuchte die Regierung mit einer imperialistischen Weltpolitik, einer antisozialdemokratischen Sammlungspolitik und einer populären Flottenrüstung ihren Rückhalt in der Bevölkerung zu erhöhen. Außenpolitisch führte Wilhelms Weltmachtstreben jedoch in die Isolation; durch diese Politik hat das Reich dazu beigetragen, die Gefahren eines großen Krieges zu erhöhen. Als dieser Erste Weltkrieg schließlich 1914 ausgelöst wurde, war das Reich in einen Mehrfrontenkrieg verwickelt. Auch in der Innenpolitik gewann das Militär an Einfluss. Mit der zunehmenden Anzahl von Kriegstoten an den Fronten und der sozialen Not in der Heimat begann die Monarchie an Rückhalt zu verlieren.
Erst gegen Kriegsende kam es zu den Oktoberreformen 1918, die unter anderem bestimmten, dass der Reichskanzler das Vertrauen des Reichstages haben musste. Schon bald darauf wurde in der Novemberrevolution die Republik ausgerufen, und die verfassunggebende Nationalversammlung in Weimar konstituierte das Reich 1919 als parlamentarische Demokratie. Das heutige Deutschland ist völkerrechtlich mit dem Deutschen Reich des Jahres 1871 identisch, auch wenn sich Regierungsform und Staatsgebiet seither mehrmals geändert haben.
Inhaltsverzeichnis
Vorgeschichte

Die deutsche Geschichte des 19. Jahrhunderts war bis zur Nationalstaatsgründung geprägt von vielfachen politischen und territorialen Veränderungen, die nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ab 1806 in eine neue Phase eingetreten waren. Das Alte Reich, ein von den römisch-deutschen Kaisern geführtes vor- und übernationales Gebilde, war zunehmend geprägt gewesen von den Interessengegensätzen seiner beiden Großmächte: Österreich und dem aufstrebenden Preußen. Es zerbrach durch die Napoleonischen Kriege und die von Frankreich initiierte Gründung des Rheinbundes.
Die Französische Revolution seit 1789 und die Befreiungskriege gegen Napoleon Bonaparte führten in nahezu ganz Europa, einschließlich des deutschen Sprachraums, zu Nationalstaatsbewegungen mit der Vorstellung der Nation als Grundlage der Staatenbildung. Als großdeutsche Lösung wurde dabei ein einheitliches Reich unter Einbeziehung des deutschen Siedlungsgebietes des Kaisertums Österreich bezeichnet, als kleindeutsche Lösung ein Deutsches Reich entsprechend ohne Österreich, sondern unter preußischer Führung.
Nach dem Sieg der gegen Frankreich stehenden Mächte Europas (ihnen voran Großbritannien, Preußen, Russland und Österreich) über die Armeen Napoleons I. hatten die deutschen Fürsten jedoch kein Interesse an einer zentralen Macht, die ihre eigene Herrschaft begrenzen würde. Auf dem Wiener Kongress wurde 1815 daher lediglich der Deutsche Bund gegründet, ein lockerer Zusammenschluss jener Gebiete, die vor 1806 zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehört hatten. Die dem Wiener Kongress folgende, in der späteren Geschichtsschreibung als Vormärz bezeichnete Ära war geprägt von der Restaurationspolitik, die überstaatlich vom österreichischen Staatskanzler Clemens Wenzel Fürst von Metternich dominiert war. Im Rahmen der sogenannten Heiligen Allianz, einem zunächst zwischen Österreich, Preußen und Russland geschlossenen Bündnis, sollte die Restauration innenpolitisch und zwischenstaatlich die Machtverhältnisse des Ancien Régime in Europa wiederherstellen, wie sie vor der französischen Revolution von 1789 geherrscht hatten.


Jubelnde Revolutionäre nach Barrikadenkämpfen am 18. März 1848 in Berlin
Nationalstaatliche und bürgerlich-demokratische Bewegungen standen der Restaurationspolitik entgegen. Sie führten zu zahlreichen Erhebungen in weiten Teilen Mitteleuropas, zu denen schließlich auch die Märzrevolution von 1848 in den deutschen Staaten zählt. Abgeordnete des durch die Revolution neu entstandenen ersten gesamtdeutschen, demokratisch gewählten Parlaments, der Frankfurter Nationalversammlung, boten nach der Verabschiedung der sogenannten Paulskirchenverfassung dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. im Rahmen der kleindeutschen Lösung die deutsche Kaiserkrone an. Weil dieser aber mit Berufung auf sein „Gottesgnadentum“ ablehnte, scheiterte der Versuch, den Großteil der deutschen Staaten auf konstitutioneller Basis zu vereinigen.
Der Deutsche Bund existierte nach der letztlich gewaltsamen Niederschlagung der revolutionären Bewegung von 1848/49 unter österreichischer Führung weiter. Es folgte ein Jahrzehnt der politischen Reaktion (Reaktionsära), in dem demokratische und liberale Bestrebungen erneut unterdrückt wurden. Ab Beginn der 1860er Jahre bildeten sich in den deutschen Staaten die ersten politischen Parteien im heutigen Sinn.
1864 gelangte der Bund im Sinn eines einheitlichen Bündnisses zu größerer Bedeutung, als sich an der Schleswig-Holsteinischen Frage der Deutsch-Dänische Krieg entzündete, in dem Preußen und Österreich aufgrund einer Bundesexekution Seite an Seite standen. Diese Einvernehmlichkeit der beiden Mächte war jedoch nur von kurzer Dauer. Durch den Streit um Schleswig-Holstein wurde 1866 der Deutsche Krieg Preußens gegen Österreich ausgelöst, in dem die Armeen Preußens und einiger norddeutscher Staaten gemeinsam mit Italien gegen die Truppen Österreichs kämpften, das mit den süddeutschen Staaten, unter anderen Baden, Bayern, Hessen und Württemberg verbündet war. Nach der Niederlage Österreichs, im Endeffekt des Deutschen Bundes, wurde der Norddeutsche Bund zunächst als militärisches Bündnis und schließlich als Bundesstaat nach preußischem Willen gegründet. Die zuvor mit Österreich alliierten süddeutschen Fürstentümer schlossen Schutz- und Trutzbündnisse mit Preußen ab.


Otto von Bismarck und Frankreichs Kaiser Napoleon III. nach der Schlacht bei Sedan (nach einem Gemälde von Wilhelm Camphausen von 1878)
Ausgelöst durch Streitigkeiten zwischen Preußen und Frankreich um die spanische Erbfolge, begann 1870 der Deutsch-Französische Krieg. Die Kriegserklärung kam von französischer Seite, nachdem der preußische Ministerpräsident Bismarck eine redigierte Version der Emser Depesche veröffentlicht und somit Frankreich politisch bloßgestellt hatte. Die süddeutschen Staaten schlossen sich Preußen an. Bismarck nutzte dies, um die Krönung des preußischen Königs zum Deutschen Kaiser voranzutreiben und so auch die süddeutschen Staaten im Rahmen einer kleindeutschen Lösung in ein geeintes Reich einzubinden. Die drei Kriege zwischen 1864 und 1871 werden auch als deutsche Einigungskriege bezeichnet.
Reichsgründung



Proklamation des deutschen Kaiserreiches im Spiegelsaal von Schloss Versailles (idealisierendes Gemälde von Anton von Werner)
Nach dem deutschen Sieg bei Sedan und der Gefangennahme des französischen Kaisers Napoleon III. war der Weg für die Reichsgründung frei. Bismarck begann mit den süddeutschen Staaten zu verhandeln, die einer kleindeutschen Lösung zustimmten, und konnte dabei seine eigenen Vorstellungen weitgehend durchsetzen. Dies bedeutete den faktischen Beitritt Bayerns, Württembergs und Badens zum Norddeutschen Bund durch die im November 1870 vereinbarte Gründung eines neuen „Deutschen Bundes“. Andere Pläne wie der eines Doppelbundes, wie ihn etwa Bayern vorgeschlagen hatten, waren nunmehr chancenlos. Die bismarcksche Lösung garantierte einerseits eine Dominanz Preußens auch im neuen, so genannten zweiten Deutschen Reich. Andererseits bedeutete der gestärkte monarchische Föderalismus eine Barriere gegen Tendenzen zur Parlamentarisierung.
In der deutschen Öffentlichkeit wurde der Drang nach einer Annexion des Elsass und Teilen Lothringens erhoben und Bismarck machte sich diese Forderungen zu Eigen. Dies verlängerte den Krieg, war ein Grund für die Verstärkung der „deutsch-französischen Erbfeindschaft“, gab der nationalen Begeisterung in Deutschland aber weiteren Auftrieb. Dies erleichterte Bismarck die Verhandlungen mit den süddeutschen Staaten, die in den Novemberverträgen mündeten.
Gleichwohl musste er Zugeständnisse machen. So behielt Bayern in Friedenszeiten eine eigene Armee. Überdies hielt es genauso wie Württemberg an einem eigenen Postwesen fest. Die süddeutschen Staaten insgesamt behielten ihre staatlichen Eisenbahnen sowie weitere Reservatsrechte. In der Außenpolitik pochten sie erfolgreich auf eigene diplomatische Beziehungen. Trotz der weitgehenden Übernahme der Norddeutschen Bundesverfassung war die Gründung des Deutschen Reiches formal eine Neugründung, da sie der Ratifizierung durch die Legislativen der beteiligten Partner bedurfte; gleichwohl blieb das Völkerrechtssubjekt nach herrschender Meinung unangetastet. An die Stelle des Bundespräsidiums trat der preußische König als Deutscher Kaiser. Diese Umbenennung war staatsrechtlich von untergeordneter, symbolisch jedoch von erheblicher Bedeutung – die Erinnerung an das Alte Reich erleichterte die Identifikation mit dem neuen Staat. Um die monarchische Legitimität des Nationalstaats zu betonen, war es Bismarck wichtig, dass König Ludwig II. als Monarch des größten Beitrittslandes König Wilhelm I. die Kaiserkrone antragen sollte. Der widerstrebende, aber finanziell angeschlagene Bayer erklärte sich durch die Zusage von Zahlungen von jährlich 4 bis 5 Millionen Mark aus dem Welfenfonds zu diesem Schritt bereit und schlug in dem von Bismarck vorformulierten Kaiserbrief König Wilhelm zum deutschen Kaiser vor. Bezeichnend für den Charakter des neuen Reiches war, dass die Vertreter des norddeutschen Reichstages warten mussten bis die Bundesfürsten ihre Zustimmung zur Kaiserwürde erklärt hatten. Erst danach durften die Abgeordneten den König um eine Annahme der Kaiserkrone bitten. Dies stand im deutlichen Kontrast zur Kaiserdeputation von 1849.
König Wilhelm selbst, der nicht zu Unrecht fürchtete, dass der neue Titel die preußische Königswürde überdecken werde, blieb lange ablehnend. Wenn überhaupt verlangte er den Titel eines Kaisers von Deutschland. Die verbündeten Monarchen lehnten diese Titulatur allerdings ab, weil sie als ein weiterreichender Herrschaftsanspruch gedeutet werden konnte. Nur auf massiven Druck von Bismarck akzeptierte Wilhelm schließlich den Titel eines Deutschen Kaisers. Die Proklamation erfolgte im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles.
Am 3. März 1871 kam es dann zu den ersten Reichstagswahlen. Die erste konstituierende Reichstagssitzung fand am 21. März im Preußischen Abgeordnetenhaus in Berlin statt, das zur Reichshauptstadt erklärt wurde. Die Reichsverfassung trat am 16. April in Kraft.
Der Friede von Frankfurt beendete offiziell den Deutsch-Französischen Krieg. Die Unterzeichnung fand am 10. Mai statt. Das Reichsmünzgesetz vereinheitlichte die deutschen Währungen, die Mark wurde als einheitliches Zahlungsmittel im Reich eingeführt. Die neue Währung basierte auf dem Goldstandard.
Struktur des Reiches

Gebietsgliederung
Dem Kaiserreich gehörten 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) – darunter die drei republikanisch verfassten Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck – sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an.
Gliederung des deutschen Kaiserreichs 1871–1918
Bundesstaat Staatsform Hauptstadt Fläche in km² (1910) Einwohner (1871) Einwohner (1900) Einwohner (1910)
Preußen Königreich Berlin 348.780 24.691.085 34.472.509 40.165.219
Bayern Königreich München 75.870 4.863.450 6.524.372 6.887.291
Württemberg Königreich Stuttgart 19.507 1.818.539 2.169.480 2.437.574
Sachsen Königreich Dresden 14.993 2.556.244 4.202.216 4.806.661
Baden Großherzogtum Karlsruhe 15.070 1.461.562 1.867.944 2.142.833
Mecklenburg-Schwerin Großherzogtum Schwerin 13.127 557.707 607.770 639.958
Hessen Großherzogtum Darmstadt 7.688 852.894 1.119.893 1.282.051
Oldenburg Großherzogtum Oldenburg 6.429 314.591 399.180 483.042
Sachsen(-Weimar-Eisenach) Großherzogtum Weimar 3.610 286.183 362.873 417.149
Mecklenburg-Strelitz Großherzogtum Neustrelitz 2.929 96.982 102.602 106.442
Braunschweig Herzogtum Braunschweig 3.672 312.170 464.333 494.339
Sachsen-Meiningen Herzogtum Meiningen 2.468 187.957 250.731 278.762
Anhalt Herzogtum Dessau 2.299 203.437 316.085 331.128
Sachsen-Coburg und Gotha Herzogtum Coburg/Gotha 1.977 174.339 229.550 257.177
Sachsen-Altenburg Herzogtum Altenburg 1.324 142.122 194.914 216.128
Lippe Fürstentum Detmold 1.215 111.135 138.952 150.937
Waldeck Fürstentum Arolsen 1.121 56.224 57.918 61.707
Schwarzburg-Rudolstadt Fürstentum Rudolstadt 941 75.523 93.059 100.702
Schwarzburg-Sondershausen Fürstentum Sondershausen 862 67.191 80.898 89.917
Reuß jüngerer Linie Fürstentum Gera 827 89.032 139.210 152.752
Schaumburg-Lippe Fürstentum Bückeburg 340 32.059 43.132 46.652
Reuß älterer Linie Fürstentum Greiz 316 45.094 68.396 72.769
Hamburg Freie Stadt Hamburg 414 338.974 768.349 1.014.664
Lübeck Freie Stadt Lübeck 298 52.158 96.775 116.599
Bremen Freie Stadt Bremen 256 122.402 224.882 299.526
Elsaß-Lothringen Reichsland Straßburg 14.522 1.549.738 1.719.470 1.874.014
Deutsches Reich Kaiserreich Berlin 540.858 41.058.792 56.367.178 64.925.993

Hannover Bremen Lübeck Hamburg Mecklenburg-Schwerin Mecklenburg-Strelitz Pommern Ostpreußen Westpreußen Posen Schlesien Sachsen Braunschweig Waldeck Anhalt Sachsen Brandenburg Thüringen Hessen Hessen-Nassau Birkenfeld Oldenburg Westfalen Pfalz Rheinland Baden Württemberg Bayern Hohenzollern Schleswig-Holstein Elsaß-
Lothringen Lippe Schaumburg-Lippe

Geografisch-politische Lage in Mitteleuropa
Das Kaiserreich hatte acht Nachbarstaaten:
Im Norden grenzte es an Dänemark (77 Kilometer), im Nordosten und Osten an das Russische Reich (1.322 Kilometer), im Südosten und Süden an Österreich-Ungarn (2.388 Kilometer), im Süden an die Schweiz (385 Kilometer), im Südwesten an Frankreich (392 Kilometer), im Westen an Luxemburg (219 Kilometer) und Belgien (84 Kilometer), im Nordwesten an die Niederlande (567 Kilometer).
Die Grenzlänge betrug insgesamt 5.434 Kilometer (ohne Grenze im Bodensee).
Symbole des Reiches
Das Deutsche Reich hatte keine offizielle Nationalhymne und zunächst auch keine offizielle Nationalflagge. Als Ersatz galten die Lieder Heil Dir im Siegerkranz, dessen Melodie mit der britischen Nationalhymne identisch ist, sowie Die Wacht am Rhein. Zunächst wurde mit Schwarz-Weiß-Rot die Bundesflagge des Norddeutschen Bundes als Marineflagge und Kauffahrteiflagge übernommen. Erst 1892 wurde durch Allerhöchsten Erlaß Schwarz-Weiß-Rot zur Nationalflagge bestimmt. Die Farben setzen sich aus den Farben Preußens (schwarz und weiß) und denen der Freien und Hansestädte (weiß über rot) zusammen.
Verfassung
→ Hauptartikel: Bismarcksche Reichsverfassung
Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 ging aus der 1866 ausgearbeiteten Verfassung des Norddeutschen Bundes hervor; Otto von Bismarck hatte sie maßgeblich geprägt und auf sich zugeschnitten. Sie war zum einen ein Organisationsstatut, welches die Kompetenzen der Staatsorgane, durch die das Reich handelte, und sonstiger Einrichtungen des Reiches gegenseitig nach innen abgrenzte. Sie legte anderseits die Zuständigkeit des Reiches gegenüber den Bundesstaaten fest. Hier folgte sie dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung. Das Reich durfte nur für diejenigen Angelegenheiten tätig werden, die dem Reich in der Verfassung ausdrücklich als Zuständigkeit zugewiesen wurden. Im übrigen waren die Bundesstaaten zuständig.


Vereinfachte graphische Darstellung der Reichsverfassung, so gab es keine „Reichsregierung“ mit verantwortlichen Ministern im Wortsinn, sondern nur eine „Reichsleitung“ aus dem Reichskanzler untergeordneten Staatssekretären
Die Reichsverfassung verfügt über keinen Grundrechtsteil, der die Beziehung zwischen Untertan (Bürger) und Staat mit Verfassungsrang rechtlich näher ausgestaltet hätte. Lediglich ein Benachteiligungsverbot auf Grund der Staatsbürgerschaft eines Bundesstaates (Inländergleichbehandlung) war normiert. Der fehlende Grundrechtsteil musste sich nicht zwangsläufig nachteilig auswirken. Weil die Bundesstaaten in der Regel die Reichsgesetze vollzogen, wurden nur sie rechtseingreifend gegenüber dem Bürger tätig. Maßgeblich war daher, ob und welche Grundrechte die Landesverfassungen vorsahen. So enthielt beispielsweise die für das Königreich Preußen geltende Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 einen Grundrechtskatalog.
Die Verfassung verstand das Deutsche Reich als eine Stiftung der Bundesfürsten. Dem entsprach, dass das Deutsche Reich ein Bundesstaat war. Seine Gliedstaaten hatten ausgeprägte Eigenzuständigkeiten, wobei ihnen zusätzlich über den Bundesrat eine bedeutende Gestaltungsfunktion auf Reichsebene zufiel. Der Bundesrat war von Verfassungs wegen als der eigentliche Souverän des Reiches gedacht. Seine Kompetenzen waren dabei sowohl legislativer wie auch exekutiver Art. Realpolitisch blieb seine Bedeutung als eigenständiges Machtzentrum aus verschiedenen Gründen allerdings beschränkt. Ein Aspekt war, dass Preußen als größter Bundesstaat zwar nur über 17 von 58 Stimmen verfügte, sich die nord- und mitteldeutschen Kleinstaaten aber fast immer dem preußischen Votum anschlossen.
Der König von Preußen bildete das Präsidium des Bundes und trug den Titel eines Deutschen Kaisers. Dem Kaiser standen beachtliche Kompetenzen zu, die weit über das hinausgingen, was die Bezeichnung Präsidium des Bundes vermuten ließ. Er ernannte und entließ den Reichskanzler und die Reichsbeamten (insbesondere die Staatssekretäre). Er bestimmte mit dem Reichskanzler, der in der Regel auch noch preußischer Ministerpräsident und preußischer Außenminister war, die Außenpolitik des Reiches. Der Kaiser führte den Oberbefehl über die Kriegsmarine und über das deutsche Heer (über das bayerische Heer nur in Kriegszeiten). Insbesondere sah die Verfassung vor, dass der Kaiser, falls erforderlich, mittels des Heeres die innere Sicherheit wieder herstellen konnte. Diese Konzentration der Kommandogewalt wurde oftmals in der Innenpolitik als Druckmittel eingesetzt. Die süddeutschen Königreiche Württemberg und Bayern behielten sich bei den Verfassungsverhandlungen Reservatrechte vor. Allerdings war die Macht weder des preußischen Königs noch des deutschen Kaisers absolut, sondern sie standen in der Tradition des deutschen Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts wenn auch mit Elementen, die außerhalb der Verfassung standen.
Der Reichskanzler war in diesem Machtgefüge der dem Kaiser verantwortliche Reichsminister, dem die Staatssekretäre unterstanden. Er hatte den Vorsitz des Bundesrates inne, stand der Reichsverwaltung vor und war in der Regel zugleich preußischer Ministerpräsident und Außenminister. Das demokratische Defizit dieser Verfassung lag vor allem in der fehlenden parlamentarischen Verantwortlichkeit des Reichskanzlers begründet, den der Reichstag weder wählen noch stürzen konnte. Erst im Oktober 1918 wurde die parlamentarische Verantwortlichkeit des Reichskanzlers im Rahmen der Oktoberverfassung eingeführt.
Das eigentliche Gegengewicht zu den verbündeten Regierungen, dem Bundesrat und zur Reichsleitung bildete der Reichstag. Die Wahlen waren allgemein (alle Männer ab 25 Jahren), gleich (in Form des Mehrheitswahlrechts) und im Grundsatz geheim (wenn auch lange Zeit nicht unbedingt in der Praxis). Dies war im Vergleich mit anderen europäischen Staaten aber auch mit dem Wahlrecht in vielen Bundesstaaten, etwa dem Dreiklassenwahlrecht in Preußen, ein besonderer demokratischer Zug der Reichsverfassung. Die Legislaturperiode dauerte anfangs drei Jahre, nach 1888 fünf Jahre. Eine entscheidende Schwäche für die Macht des Reichstages war, dass der Bundesrat mit Zustimmung des Kaisers das Parlament jederzeit auflösen und Neuwahlen ausschreiben konnte. Die Abgeordneten erhielten als Gegengewicht zum allgemeinen Wahlrecht keine Diäten. Die Abgeordneten hatten ein freies Mandat und waren nach dem Verfassungstext nicht an die Aufträge der Wähler gebunden. Tatsächlich gab es in den ersten Legislaturperioden zahlreiche „wilde Abgeordnete.“ In der Praxis setzte sich freilich nach und nach die Fraktionsbildung durch.
Der Reichstag war neben dem Bundesrat gleichberechtigtes Organ bei der Verabschiedung von Gesetzen. Dieses zentrale Parlamentsrecht war im Zeitalter des Rechtspositivismus von wachsender Bedeutung, beruhte das Regierungshandeln doch im Kern auf Gesetzen. Verordnungen der Regierung spielten nach der Entwicklung der Lehre vom Gesetzesvorbehalt nur noch nach parlamentarischer Ermächtigung eine Rolle. Verwaltungsrichtlinien kam nur verwaltungsinterne Wirkung zu. Die zweite Kernkompetenz des Parlaments war die Verabschiedung des Haushalts in Form eines Gesetzes. Die Haushaltsdebatte entwickelte sich rasch zur Generaldebatte über das gesamte Handeln der Regierung. Allerdings war die Entscheidungsmöglichkeit über den Militäretat, der den Hauptausgabeposten des Reiches bildete, begrenzt. Bis 1874 war der Etat ohnehin festgelegt und später sorgten die Septennate und später die Quinquennate für eine Begrenzung der Parlamentsrechte in diesem Bereich. Die Gesetzesinitiative, also das Recht, mögliche neue Gesetze vorzuschlagen, hatte der Reichstag ebenso wie der Reichskanzler.
Damit war die politische Leitung des Reiches auf die Zusammenarbeit mit dem Reichstag angewiesen. Die verfassungsrechtliche Fiktion des Fürstenbundes entsprach somit nicht der Wirklichkeit. Vielmehr stellte die Verfassung einen Kompromiss zwischen den nationalen und demokratischen Forderungen des aufstrebenden Wirtschafts- und Bildungsbürgertums und den dynastischen Herrschaftsstrukturen dar (konstitutionelle Monarchie).
Machtzentren des Reiches
Die Verfassungsordnung war ein wichtiger Rahmen für die tatsächliche Herrschaftsordnung. Tatsächlich waren die in der Bismarckschen Reichsverfassung verankerten Institutionen wie der Reichstag oder der Kanzler für das politische System von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus gab es weitere Machtzentren, die von der geschriebenen Verfassung nur teilweise abgebildet wurden.
Bürokratie und Verwaltung
So gut wie keine Erwähnung fand in der Verfassung etwa die Bürokratie. Bei allen innenpolitischen Konflikten sorgte der bürokratische Apparat für Kontinuität. Gleichzeitig mussten die politischen Entscheidungsträger – auch Reichskanzler und Kaiser – mit dem Eigengewicht der höheren Beamten rechnen. Allerdings hatte das Reich selbst zu Anfang nur einen bescheidenen Apparat und war lange Zeit auf die Zuarbeit der preußischen Ministerien angewiesen.
Neben dem Reichskanzler gab es keine regelrechte Reichsregierung. Anstelle von Ministern gab es lediglich eine Reihe von dem Kanzler unterstellten Staatssekretären, die Reichsämtern vorsaßen. So entstanden im Laufe der Zeit neben dem Reichskanzleramt, ein Reichseisenbahnamt, ein Reichspostamt, ein Reichsjustizamt, ein Reichsschatzamt, ein Amt für die Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen, das auswärtige Amt, Reichsamt des Innern, ein Reichsmarineamt und schließlich ein Reichskolonialamt. Die verwaltungsmäßige Abhängigkeit von Preußen verringerte sich zwar mit dem personellen Ausbau der Reichsverwaltung. Bis zum Schluss aber war die organisatorische Verbindung zwischen Preußen und dem Reich von großer Bedeutung.
In den höheren Positionen auch der höheren Reichsverwaltung waren Protestanten ebenso wie Angehörige des Adels überrepräsentiert. So gehörten von insgesamt 31 Reichsstaatssekretären zwölf dem Adel an und 1909 waren 71 % evangelischer Konfession. Politisch allerdings waren diese anfangs noch vergleichsweise liberal ausgerichtet. Erst eine langfristige Nachwuchspolitik sorgte auf längere Sicht für eine konservative Ausrichtung der höheren Beamtenschaft.
Monarchie und Hof


Adolph Menzel: Das Ballsouper, 1878
Die Verfassung garantierte dem Kaiser einen erheblichen Handlungsspielraum. Für die Entscheidungen der Monarchen spielten die verschiedenen kaiserlichen Beratungsgremien wie das Zivil-, Militär- und Marinekabinett wichtige Rollen. Hinzu kamen der Hof und die engen persönlichen Vertrauten der Kaiser. Bereits mit Wilhelm I. nahm der Monarch erheblichen Einfluss auf die Personalpolitik, ohne in der Regel in die Tagesgeschäfte einzugreifen. Vor allem unter Kaiser Wilhelm II. mit seinem Anspruch eines „persönlichen Regiments“ war diese Ebene eines der zentralen Machtzentren des Reiches.
Kaum zu unterschätzen ist auch der Wandel des Kaisers von einem Präsidenten des Bundes zu einem Reichsmonarchen. Auch außerhalb Preußens wurden nicht mehr nur die Gedenktage der verschiedenen Dynasten, sondern auch Kaisers Geburtstag gefeiert. Der Kaiser wurde zunehmend zu einem Symbol des Reiches. Die Frage, inwieweit Kaiser Wilhelm II. tatsächlich ein persönliches Regime durchsetzen konnte, ist freilich in der Geschichtswissenschaft umstritten. Unstrittig ist, dass der kaiserliche Einfluss bis 1897 noch begrenzt war, während die Bedeutung des Kaisers bis 1908 deutlich zunahm, um danach wieder an Bedeutung zu verlieren. Dazu beigetragen hat die Affäre um den Vertrauten des Kaisers Philipp zu Eulenburg. Diese und die anschließende Daily-Telegraph-Affäre haben mit dazu geführt, das Ansehen des Kaisers – nicht aber der Monarchie als Institution – in der Öffentlichkeit zu verringern.
Militär
→ Hauptartikel: Deutsches Heer (Deutsches Kaiserreich)
→ Hauptartikel: Kaiserliche Marine
Das Heer und die Marine blieben, abgesehen von der Bewilligung der nötigen Finanzmittel, nach der Verfassung weitgehend der Verfügungsgewalt des preußischen Königs beziehungsweise des Kaisers unterstellt. Die Grenzen der absolutistisch anmutenden „Kommandogewalt“ waren dabei kaum definiert. Es blieb daher eine der zentralen Stützen der Monarchie. Unterhalb des „obersten Kriegsherrn“ existierten mit dem Militärkabinett, dem preußischen Kriegsministerium und dem Generalstab drei Institutionen, die zeitweise untereinander um Kompetenzen stritten. Insbesondere der Generalstab bereits unter Helmuth Karl Bernhard von Moltke und später Alfred von Waldersee versuchte Einfluss auch auf politische Entscheidungen zu nehmen. Dasselbe gilt für Alfred von Tirpitz in Marinefragen.
Die Armee richtete sich nicht nur gegen äußere Feinde, sondern sollte nach dem Willen der militärischen Führung auch im Innern etwa bei Streiks zum Einsatz kommen. In der Praxis wurde die Armee allerdings bei den großen Streiks kaum eingesetzt. Gleichwohl bildete die Armee als Drohpotential einen nicht zu unterschätzenden innenpolitischen Machtfaktor.
Die enge Verbundenheit mit der Monarchie spiegelte sich zunächst noch im stark adelig geprägten Offizierskorps wider. Auch später behielt der Adel eine starke Stellung unter den Führungsrängen, allerdings drang im mittleren Bereich mit der Vergrößerung der Armee und der Flotte der bürgerliche Anteil stärker vor. Die entsprechende Auswahl und die innere Sozialisation im Militär sorgten allerdings dafür, dass auch das Selbstverständnis dieser Gruppe sich kaum von der ihrer adeligen Kameraden unterschied.
Zwischen 1848 und den 1860er Jahren hat die Gesellschaft das Militär eher mit Misstrauen betrachtet. Dies änderte sich nach den Siegen von 1864 bis 1871 fundamental. Das Militär wurde zu einem zentralen Element des entstehenden Reichspatriotismus. Kritik am Militär galt als unpatriotisch. Dennoch unterstützten die Parteien eine Vergrößerung der Armee nicht unbegrenzt. So erreichte das Militär erst 1890 mit einer Friedenspräsenzstärke von fast 490.000 Mann ihre von der Verfassung vorgegebenen Stärke von einem Prozent der Bevölkerung. In den folgenden Jahren wurden die Landstreitkräfte weiter verstärkt. Zwischen 1898 und 1911 forderte die kostspielige Flottenrüstung Einschränkungen beim Landheer. In dieser Zeit hatte sich der Generalstab selbst gegen einen Ausbau der Truppenstärke gewandt, weil er eine Verstärkung des bürgerlichen zu Lasten des adeligen Elements im Offizierskorps befürchtete. Im Jahr 1905 entstand mit dem Schlieffenplan das Konzept für einen möglichen Zwei-Fronten-Krieg gegen Frankreich und Russland unter Berücksichtigung einer Teilnahme Englands auf Seiten der Gegner. Nach 1911 wurde die Aufrüstung intensiv vorangetrieben. Die für die Durchführung des Schlieffenplanes notwendige Truppenstärke wurde dabei letztlich nicht erreicht.
Das Heer gewann während des Kaiserreichs einen sehr starken gesellschaftlichen Nimbus. Das Offizierskorps galt in weiten Teilen der Bevölkerung als „Erster Stand im Staate.“ Dessen Weltbild war dabei geprägt von der Treue zur Monarchie und der Verteidigung der Königsrechte, es war konservativ, antisozialistisch und grundsätzlich antiparlamentarisch geprägt. Der militärische Verhaltens- und Ehrenkodex reichte weit in die Gesellschaft hinein. Auch für viele Bürger wurde der Status eines Reserveoffiziers nunmehr zu einem erstrebenswerten Ziel.
Von Bedeutung war das Militär zweifellos auch für die innere Nationsbildung. Der gemeinsame Dienst förderte die Integration der katholischen Bevölkerung in das protestantisch dominierte Reich. Selbst die Arbeiter blieben gegenüber der Ausstrahlung des Militärs nicht immun. Dabei kam dem mindestens zwei Jahre (bei der Kavallerie drei Jahre) dauernden Wehrdienst als sogenannter „Schule der Nation“ eine prägende Rolle zu. Wegen des Überangebots an Wehrpflichtigen in Deutschland leistete allerdings nur gut die Hälfte eines Jahrgangs aktiven Militärdienst. Wehrpflichtige mit höherer Schulbildung – fast ausschließlich Angehörige der Mittel- und Oberschicht – hatten das Privileg, als Einjährig-Freiwilliger verkürzten Militärdienst zu leisten.
Heinrich Manns Untertan, der Hauptmann von Köpenick oder die Zabern-Affäre spiegeln die Bedeutung des Militarismus in der deutschen Gesellschaft wider. Überall im Reich wurden die neuen Kriegervereine zu Trägern einer militaristischen Weltanschauung. Welche Breitenwirkung diese entfalteten, zeigt die Mitgliederzahl von 2,9 Millionen im Kyffhäuserbund (1913). Der Bund war damit die stärkste Massenorganisation des Reiches. Die vom Staat geförderten Vereine sollten die militärische, nationale und monarchische Gesinnung pflegen und die Mitglieder gegenüber der Sozialdemokratie immunisieren.
Bevölkerung, Wirtschaft und Gesellschaft
→ Hauptartikel: Hochindustrialisierung in Deutschland


Bevölkerungsdichte des Deutschen Reiches
In die Zeit des Kaiserreichs fielen fundamentale demografische, wirtschaftliche und soziale Veränderungen, die in einem erheblichen Maß auch Kultur und Politik beeinflussten. Ein Kennzeichen dafür war das enorme Wachstum der Bevölkerung. Im Jahr 1871 lebten im Reich 41 Mio. Einwohner, 1890 waren es über 49 Mio. und 1910 zählte man fast 65 Mio. Einwohner. Nicht zuletzt durch Binnenwanderungen zunächst aus der Umgebung später auch durch Fernwanderungen etwa aus den agrarischen preußischen Ostgebieten nach Berlin oder Westdeutschland wuchs die Stadtbevölkerung und insbesondere die Großstadtbevölkerung stark an. Lebten 1871 noch 64 % der Bevölkerung in Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern und nur 5 % in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern, kam es bereits 1890 zu einem Gleichstand zwischen Stadt- und Landbewohnern. Im Jahr 1910 lebten nur noch 40 % in Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern aber 21,3 % in Großstädten. Damit verbunden war auch eine Veränderung der Lebensweisen. So unterschied sich das Leben etwa in den Mietskasernen von Berlin grundlegend vom Leben auf dem Dorf.


Industrie, Bergwerke und Hütten
Dieser Wandel war nur möglich, weil die Wirtschaft genügend Arbeitsplätze zur Verfügung stellen konnte. Eine wichtige Voraussetzung war der Aufschwung des Bankwesens und insbesondere die Entwicklung der großen Universalbanken. In diese Zeit fällt der Übergang Deutschlands von einem landwirtschaftlich geprägten Land zu einem modernen Industriestaat. Dabei dominierten zu Beginn des Reiches eindeutig der Eisenbahnbau und die Schwerindustrie, später kamen als neue Leitsektoren die chemische Industrie und die Elektroindustrie hinzu. 1873 hatte der Anteil des primären Sektors am Nettoinlandsprodukt bei 37,9 % und das der Industrie bei 31,7 % gelegen. 1889 war der Gleichstand erreicht und 1895 kam die Landwirtschaft nur noch auf 32 %, der sekundäre Sektor dagegen auf 36 %. Diese Veränderung spiegelte sich auch in der Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse wider. Lag die Relation der landwirtschaftlich Berufstätigen gegenüber denen in Industrie, Verkehr und Dienstleistungssektor 1871 noch bei 8,5 zu 5,3 Millionen, betrug das Verhältnis 9,6 zu 7,5 Millionen im Jahr 1880 und 9,6 zu 10 Millionen im Jahr 1890. Im Jahr 1910 zählte man 10,5 Millionen Beschäftigte in der Landwirtschaft, hingegen in Industrie, Verkehr und Dienstleistungsberufen 13 Millionen Arbeitnehmer.


Landwirtschaft
Erwerbstätige und Angehörige in % der Gesamtbevölkerung
Wirtschaftssektor 1882 1895 1907
Landwirtschaft 41,6 35,0 28,4
Industrie/Handwerk 34,8 38,5 42,2
Handel/Verkehr 9,4 11,0 12,9
Häusliche Dienste 5,0 4,3 3,3
Öffentl. Dienst/freie Berufe 4,6 5,1 5,2
Berufslose/Rentner 4,7 6,1 8,1
Sozialgeschichtlich war das Kaiserreich vor allem geprägt vom Aufstieg der Arbeiterschaft. Dabei entwickelten die unterschiedlichen Herkunftsgruppen aus Ungelernten, Angelernten und gelernten Arbeitern bei allen weiterbestehenden Unterschieden durch die gemeinsamen Erfahrungen am Arbeitsplatz aber auch in den Wohnquartieren tendenziell ein spezifisches Selbstverständnis der Arbeiterbevölkerung. Mit der Entstehung von Großbetrieben, neuen staatlichen Dienstleistungen und der Zunahme von Handel und Verkehr nahm daneben die Zahl der Angestellten sowie der kleineren und mittleren Beamten zu. Diese achteten auf soziale Distanz zu den Arbeitern, auch wenn sich ihre ökonomische Lage von der der Industriearbeiter nur unwesentlich unterschied.
Zu den stagnierenden Teilen der Gesellschaft gehörte der alte städtische Mittelstand. Vor allem die Handwerker fühlten sich oft von der Industrie in ihrer Existenz bedroht. Die Realität war allerdings unterschiedlich. Es gab auf der einen Seite überbesetzte traditionelle Handwerksberufe, andererseits profitierte das Bau- und Nahrungsmittelhandwerk von der wachsenden Bevölkerung und der Stadtentwicklung. Daneben passten sich viele Berufe an die Entwicklung an. So stellten die Schuhmacher keine Schuhe mehr her, sondern reparierten sie nur noch. Dennoch blieb die Sorge um den sozialen Abstieg ein Kennzeichen der Handwerkspolitik des Kaiserreichs.
Es gelang dem Bürgertum seine kulturellen Normen weitgehend durchzusetzen, wobei das Wirtschaftsbürgertum vor allem in Form der großen Industriellen ökonomisch führend war und die Bildungsbürger Deutschland zu einem Zentrum der Wissenschaft und Forschung machten. Gleichzeitig aber blieb der politische Einfluss des Bürgertums durch die Eigenarten des politischen Systems aber auch durch den Aufstieg der Arbeiter und der neuen Mittelschichten begrenzt.
Wirtschaftlich war die Existenz des grundbesitzenden Adels vor allem in Ostelbien durch die zunehmende internationale Verflechtung des Agrarmarktes bedroht. Die Forderung des Adels und der landwirtschaftlichen Interessenverbände nach staatlicher Hilfe wurde ein Merkmal der Innenpolitik während der Kaiserzeit. Gleichzeitig sorgte die preußische Verfassung dafür, dass der Adel im größten Staat des Reiches zahlreiche Sonderrechte behielt. Auch konnte der Adel in Militär, Diplomatie und Bürokratie seinen Einfluss bewahren.
Konfessionen und nationale Minderheiten
Weniger stark verändert als Wirtschaft und Gesellschaft haben sich in dieser Zeit die konfessionellen Unterschiede. Aber auch sie waren für die Gesamtgeschichte des Reiches bedeutend. Gleiches gilt für den Widerspruch zwischen dem Anspruch, Nationalstaat zu sein und dem Vorhandensein von zahlenmäßig nicht unbedeutenden nationalen Minderheiten.
Konfessionen und Kirchen im Kaiserreich


Konfessionskarte (evangelisch/katholisch) des Deutschen Reiches (ca. 1890)


Verbreitung der israelitischen Religion im Deutschen Reich (ca. 1890)
An der allgemeinen Konfessionsverteilung der Frühen Neuzeit änderte sich grundsätzlich kaum etwas. Weiterhin gab es fast rein katholische Gebiete (Nieder- und Oberbayern, nördliches Westfalen, Oberschlesien und andere) und fast rein protestantische (Schleswig-Holstein, Pommern, Sachsen, etc.). Die konfessionellen Vorurteile und Vorbehalte, insbesondere gegenüber gemischt konfessionellen Ehen, waren daher weiterhin erheblich. Nach und nach kam es durch Binnenwanderung zu einer allmählichen konfessionellen Durchmischung. In den östlichen Reichsgebieten kam häufig auch ein nationaler Gegensatz hinzu, da dort weitgehend die Gleichung protestantisch = deutsch, katholisch = polnisch galt. In den Zuwanderungsgebieten etwa im Ruhrgebiet und Westfalen oder in einigen Großstädten kam es zum Teil zu erheblichen konfessionellen Verschiebungen (insbesondere im katholischen Westfalen durch protestantische Zuwanderer aus den Ostprovinzen).
Politisch hatte die Konfessionsverteilung erhebliche Folgen. In den katholisch dominierten Gebieten gelang es der Zentrumspartei, die überwiegende Mehrzahl der Wähler für sich zu gewinnen. So gelang es den Sozialdemokraten und ihren Gewerkschaften kaum, in den katholischen Teilen des Ruhrgebiets Fuß zu fassen. Erst mit der zunehmenden Säkularisierung in den letzten Jahrzehnten des Kaiserreichs begann sich dies zu ändern.
Religionsbekenntnisse im Deutschen Reich 1880
Gebiet Protestanten Katholiken Sonst. Christen Juden Andere
Deutsches Reich 28.331.152 16.232.651 78.031 561.612 30.615
Preußen 17.633.279 9.206.283 52.225 363.790 23.534
Bayern 1.477.952 3.748.253 5.017 53.526 30
Sachsen 2.886.806 74.333 4.809 6.518 339
Württemberg 1.364.580 590.290 2.817 13.331 100
Baden 547.461 993.109 2.280 27.278 126
Elsaß-Lothringen 305.315 1.218.513 3.053 39.278 511
Judentum und Antisemitismus
Neben den christlichen Konfessionen gab es eine kleine jüdische Bevölkerungsgruppe, deren Anteil 1871 bei etwas über einem Prozent der Gesamtbevölkerung lag. Ihr prozentualer Anteil nahm in der Folgezeit leicht ab. Die Ursache für die relative Abnahme des jüdischen Bevölkerungsanteils lag in der geringeren Geburtenzahl und dem zunehmenden Anteil christlich-jüdischer Mischehen, bei denen die Kinder meist christlich erzogen wurden. Die jüdische Bevölkerung konzentrierte sich zunehmend in den großen Städten. Um 1910 lebten ein Drittel aller deutschen Juden allein in der Stadt Berlin (mit Umlandgemeinden), in der der jüdische Bevölkerungsanteil etwa 5–10 % ausmachte. Ähnliche Prozentzahlen an jüdischer Bevölkerung ergaben sich für Frankfurt am Main, Breslau und Hamburg. Andererseits gab es auch ländliche Regionen mit über dem Durchschnitt liegendem jüdischen Bevölkerungsanteil: im Osten die Provinz Posen, Westpreußen, sowie Oberschlesien, und im Westen Hessen, Unterfranken, die Rheinpfalz und Elsaß-Lothringen.
In den Ostprovinzen mit gemischt deutscher und polnischer Bevölkerung zählten sich die Juden ganz überwiegend zum Deutschtum. Unter den Juden war die Tendenz zur Assimilation in die bürgerliche deutsche Gesellschaft lange Zeit stark ausgeprägt. Der Zionismus, der eine nationale Heimstätte für die Juden in Palästina zu begründen suchte, wurde von der ganz überwiegenden Mehrheit der deutschen Juden abgelehnt. 1893 wurde der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens gegründet und der Name des Vereins war Programm. Der Central-Verein machte sich die Bekämpfung des Antisemitismus zur Aufgabe, lehnte aber alle Vorstellungen von den Juden als einem Volk oder eigenen Rasse ab, sondern betrachtete die deutschen Juden gewissermaßen als einen der deutschen Stämme. Insgesamt waren die Juden im Bereich von Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und den akademischen Berufen außerordentlich erfolgreich. Nach der Statistik von 1910 lag der jüdische Bevölkerungsanteil bei 0,95 % (615.000 von 64.926.000). Davon waren 60.000 nicht-deutscher Bundesangehörigkeit (meist Flüchtlinge aus Polen und Russland) und 555.000 deutsche Staatsbürger. 4,28 % der deutschen Staatsanwälte und Richter, 6,01 % der Ärzte, 14,67 % der Anwälte und Notare waren Juden.
Überproportional viele prominente Musiker und Virtuosen waren jüdischer Abstammung. Besonders deutlich war der jüdische Beitrag naturgemäß in den Städten mit hohem jüdischem Bevölkerungsanteil, insbesondere in Berlin. Damit leisteten die Juden einen Beitrag zum deutschen und europäischen Kulturleben, der weit über ihrem prozentualen Bevölkerungsanteil lag.
Trotzdem konnte der Antisemitismus aus unterschiedlichen Gründen gerade im Kaiserreich gesellschaftlich und politisch Fuß fassen. Bestimmte Berufe waren den Juden praktisch verschlossen. So war es für einen Juden unmöglich, Offizier zu werden (was eine schwerwiegende Einschränkung war, da der Offiziersstand zu den angesehensten Berufen des Kaiserreichs gehörte). Beispielhaft äußerte der preußische Kriegsminister Karl von Einem 1907, dass „ein Eindringen jüdischer Elemente in das aktive Offizierskorps nicht nur für schädlich, sondern für direkt verderblich zu erachten sei“. Der Anteil jüdischer Universitätsprofessoren lag prozentual deutlich unter dem Anteil jüdischer Privatdozenten, was zumindest zum Teil Ausdruck eines antisemitischen Vorurteils bei der Lehrstuhlbesetzung war. Führende Gelehrte – auch wenn sie die Antisemitenbewegung als primitiv ablehnten – äußerten sich voller Misstrauen gegenüber dem Eindringen der Juden in die akademischen Berufe und zeichneten das Phantasiegebilde einer möglichen Herrschaft der Juden über die deutschen Universitäten.
Juden wurden nie auf einen Lehrstuhl für deutsche Sprache und Literatur oder für klassische Altertumswissenschaft und Sprachen berufen und bekamen vorwiegend nur in den sich neu entfaltenden mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern und der Medizin eine Chance. Der spätere Nobelpreisträger Richard Willstätter bekannte später: …viel tieferen Eindruck, entscheidenden, hat auf mich die Haltung der Fakultäten gemacht, nämlich die häufigen Fälle, daß die Berufung jüdischer Gelehrter bekämpft und verhindert wurde, und die Art und Weise in der dies geschah. Die Fakultäten ließen Ausnahmen zu, gewährten aber keine Gleichberechtigung.
Trotz des hohen Prozentsatzes jüdischer Anwälte war diesen die höhere juristische Laufbahn weitgehend verschlossen. Insbesondere Richterämter wurden nur restriktiv mit Juden besetzt, was mit dem Argument gerechtfertigt wurde, dass das Richteramt besonderes Vertrauen voraussetze und man es daher mit Rücksicht auf die Empfindungen der Bevölkerung nicht mit Juden besetzen könne, auch könne ein Jude schlecht einem Christen einen Eid abnehmen. Juden war es sehr erschwert oder unmöglich, ein höheres Staatsamt zu erhalten. Einen jüdischen Minister gab es im Kaiserreich nicht (im Gegensatz z. B. zu Großbritannien, wo ein getaufter Jude – Benjamin Disraeli – sogar Premierminister hatte werden können). Einzelne Personen jüdischer Abstammung, die in ein höheres Staatsamt gelangten, wie etwa der Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts Bernhard Dernburg, blieben Ausnahmen.
In den aufblühenden Seebädern an Nord- und Ostsee breitete sich der Bäder-Antisemitismus aus. Antisemitische Vorurteile und karikaturhafte Darstellungen von Juden waren in fast allen Bevölkerungsschichten zu finden. Als Gegenreaktion auf den Antisemitismus wurde von liberalen Gelehrten und Politikern (u. a. Theodor Mommsen, Rudolf Virchow, Johann Gustav Droysen) 1890 der Verein zur Abwehr des Antisemitismus („Abwehrverein“) gegründet. Politisch gelang es den Antisemiten nicht, eine einheitliche Partei zu formieren. Der Stimmenanteil antisemitischer Parteien lag bei allen Reichstagswahlen vor dem Weltkrieg bei unter fünf Prozent, was jedoch nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass der Antisemitismus ein ernstzunehmendes Problem war.
Konservative Parteien liebäugelten zeitweilig mit antisemitischen Programmpunkten. So wandte sich die Deutschkonservative Partei in ihrem Tivoli-Programm von 1892 gegen den vielfach sich vordrängenden und zersetzenden jüdischen Einfluss auf unser Volksleben und forderte eine christliche Obrigkeit und christliche Lehrer. Es gab Bestrebungen, den Juden die im Verlauf des 19. Jahrhunderts erlangte bürgerliche Gleichberechtigung wieder zu entziehen. Eine Antisemitenpetition verlangte 1880/81 die Zurücknahme der bürgerlichen Gleichstellung der Juden, wurde jedoch von der preußischen Regierung und den liberalen Parteien im Reichstag zurückgewiesen. Immer wieder auftretende antisemitische Regungen und Aktionen auf regionaler Ebene, wie sie beispielsweise in der Konitzer Mordaffäre 1900–1902 zum Ausdruck kamen, wurden durch die Behörden unterdrückt.
Nationale Minderheiten


Muttersprachliche Minderheiten des Deutschen Reiches je Kreis
Das Deutsche Reich verstand sich als einheitlicher Nationalstaat. Dennoch gab es 1880 neben den damals fast 42 Millionen deutschen Muttersprachlern rund 3,25 Millionen Nichtdeutschsprachige, darunter 2,5 Millionen mit polnischer oder tschechischer Sprache, 140.000 Sorben, 200.000 Kaschuben, 150.000 Litauisch-Sprechende, 140.000 Dänen sowie 280.000 französische Muttersprachler. Diese lebten überwiegend in der Nähe der Außengrenzen des Reiches.
Nicht nur die Regierung, sondern auch das national gesinnte Bürgertum befürwortete grundsätzlich eine Politik der kulturellen Germanisierung. Dabei spielte die Schule mit dem Ersatz des muttersprachlichen Unterrichts durch die deutsche Sprache eine zentrale Rolle. Im Zusammenhang mit dem Kulturkampf aber eben auch der Nationalisierungspolitik wurden die polnischen Pfarrer durch weltliche, meist deutsche Lehrer ersetzt. War der preußische Staat vor der Reichsgründung gegenüber seinen nationalen Minderheiten überwiegend tolerant gewesen und hatte den Schulunterricht in der Muttersprache ausdrücklich gefördert, so wich diese Toleranz insbesondere in den polnischsprachigen Gebieten im Osten zunehmend einer Politik der kulturellen Germanisierung. Eine gewisse Ausnahme bildeten die überwiegend französischsprachigen Gebiete Elsaß-Lothringens, wo die französische Sprache auch als Schulsprache zugelassen war. Wichtig war die Einführung des Deutschen als Amts- und Gerichtssprache. Im Fall der polnischen Bevölkerung kamen später auch Maßnahmen hinzu, die den polnischen Großgrundbesitz zu Gunsten deutscher Siedler begrenzen sollten. Auch hat die Preußische Ansiedlungskommission mit wenig Erfolg versucht, polnischen Grundbesitz für deutsche Neusiedler zu erwerben.
Dennoch hatte diese Politik nur begrenzten Erfolg oder war, wie Kritiker bemerkten, sogar kontraproduktiv, da sie die Polen, die zuvor mit der toleranten Haltung des preußischen Staates recht gut leben konnten, gegen die neue Obrigkeit aufbrachte. Trotz finanzieller Anstrengungen und markiger nationalistischer Reden („Wir gehen hier keinen Schritt zurück!“) kam es eher zu einer Zunahme des polnischsprachigen Bevölkerungsanteils und Rückgang des deutschen Bevölkerungsanteils beispielsweise in der Provinz Posen. Die Minderheiten versuchten ihre eigene Identität zu bewahren. Alle Nationalitäten waren beispielsweise relativ stabil im Reichstag vertreten. Selbst die ins Ruhrgebiet ausgewanderten Polen hielten an ihrer Herkunft fest. Dort entstanden starke polnische Gewerkschaften.
Muttersprache der Einwohner des Deutschen Reichs
(12. Januar 1900)
Muttersprache Anzahl Anteil
Deutsch 51.883.131 92,05
Deutsch und eine Fremdsprache 252.918 0,45
Polnisch 3.086.489 5,48
Französisch 211.679 0,38
Masurisch 142.049 0,25
Dänisch 141.061 0,25
Litauisch 106.305 0,19
Kaschubisch 100.213 0,18
Wendisch (Sorbisch) 93.032 0,16
Niederländisch 80.361 0,14
Italienisch 65.930 0,12
Mährisch 64.382 0,11
german empire
الإمبراطورية الألمانية


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